Triclosan – ein problematischer Stoff
Triclosan ist ein antimikrobieller Wirkstoff, der gegen Bakterien Pilze und behüllte Viren wirksam ist. Er wird als Biozid und Konservierungsstoff eingesetzt und findet Anwendung in zahlreichen kosmetischen Produkten wie z. B. Zahnpasta, antibakteriellen Handwaschseifen, Desinfektionsmitteln und Reinigungsmitteln.
Triclosan akkumuliert, bei chemischer Langlebigkeit, nachweislich durch den weltweit zunehmenden Gebrauch in aquatischen Organismen. Es zeichnet sich hier durch sehr hohe Toxizität aus und ist damit gefährlich für die Umwelt. Zudem wird es im Review of Regulation (EC) No 1223/2009 des Europäischen Parlaments vom November 2018 als mutmaßlicher endokriner Disruptor benannt.
Folgende Gesundheitsstörungen stehen im Verdacht, durch Triclosan verursacht zu werden:
- Abnahme der Fertilität
- Risikoerhöhung für Aborte
- Abnahme von Gewicht, Größe und Kopfumfang von Säuglingen
- Eingeschränkte epidemiologische Hinweise für allergische Erkrankungen
- Erhöhung der Blutwerte für Marker von oxidativem Stress und dem Schilddrüsenhormon Triiodthyronin
- Möglicherweise Wachstum von Lebertumoren und Entzündung der Leber
2006 riet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom großflächigen Einsatz in Haushalten ab, da eine Resistenzbildung von Bakterien zu befürchten sei. 2017 veröffentlichten Wissenschaftler der Universität Birmingham eine Studie, die zeigte, dass Keime, die gegen Chinolon-Antibiotika (z. B. Clioquinol) resistent waren, auch Abwehrmechanismen gegen Triclosan zeigten.
Mit Entscheidung vom 08.02.2016 der EU-Biozidverordnung wurde Triclosan für die Anwendung in Hygieneartikeln, die großflächig auf die Haut aufgetragen werden, verboten. Triclosan befindet sich jedoch aktuell weiterhin in Produkten wie z. B. Zahnpasta, Seifen und Duschgelen sowie als Biozid in Arztpraxen oder Krankenhäusern.
In der Dermatologie ist Triclosan zudem Bestandteil in einigen Magistralrezepturen (NRF 11.135 und NRF 11.122) und Individualrezepturen.
Kliniken und Praxen wird daher empfohlen, die Verordnung oder Anwendung triclosanhaltiger Externa einer genauen Prüfung zu unterziehen.
© Dr. med. Dipl. Biol. Susanne Saha 03/2021