Jetzt im Shop: Online-Lernmodule Nachhaltige Praxisführung

Problem durch Sonnenschutzcremes

Dieser Text ist keinesfalls eine Aufforderung den aktiven Sonnenschutz dauerhaft zu unterlassen, sondern befasst sich mit einigen Inhaltsstoffen von Sonnenschutzmitteln. Sonnenschutzmittel erfüllen eine wichtige Funktion, indem sie die Hautbarriere vor UV-Licht schützen und damit Hautkrebs vorbeugen.

Grundsätzlich werden zwei Wirkprinzipien bei Sonnencremes unterschieden:

1. Sonnencremes mit mineralischer oder physikalischer UV-Filterung
enthalten Substanzen wie z. B. Titandioxid (TiO2) und Zinkoxid (ZnO). Diese bleiben beim Auftrag auf der Haut haften und beugen durch diffuse Reflexion der UV-Strahlung auf die Haut vor. Mittlerweile werden diese häufig als Nanopartikel (Nano-Titandioxid und Nano-Zinkoxid) beigemischt, um einen Weißungseffekt zu vermeiden. Die Biozidverordnung definiert Nanomaterialien als „Partikel (…) bei denen mindestens 50 Prozent der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Ausmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben.“

Zinkoxid
Eine Publikation aus dem Jahr 2018 konnte für hydrophobe silikonbeschichtete und unbeschichtete Zinkoxid-Nanopartikel in einer Größe von 65 und 77 nm keine Hautdurchlässigkeit feststellen. 
Eine Studie kam jedoch 2010 zu dem Schluss, dass die Aufnahme von Nanopartikeln durch die Haut von der Partikelgröße beeinflusst wird und dass dies zudem von dem Gesundheitszustand der Haut abhängt. Zinkoxid wird in der Datenbank ECHA als sehr toxikologisch für aquatische Lebensformen aufgeführt.

Titandioxid 
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) stellt fest, dass die Verwendung von pigmentiertem Titandioxid in Externa, aufgrund der aktuellen Datenlage und der möglichen Einstufung von Titandioxid gemäß CLP-Verordnung als Karzinogen Kategorie 2 (Inhalation), für allgemeine Verbraucher nicht sicher ist, wenn es eingeatmet wird. In der Datenbank von ECHA wird Titandioxid als mögliche krebserregende Substanz aufgeführt.

Es gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht von Nanopartikeln in Kosmetika seit dem 11. Juli 2013.

Update Titandioxid 7. Mai 2021 Titandioxid findet zudem Verwendung als Weißungsmittel in Lebensmitteln (Süßigkeiten, Zahnpasta, Mozzarella usw.) und Arzneistoffen. Laut einer Veröffentlichung des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 6. Mai 2021 wird die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff als nicht sicher angesehen, da der dringende Verdacht besteht, dass Titandioxid erbgutschädigend ist. In Frankreich ist Titandioxid seit dem 1. Januar 2020 in Lebensmitteln verboten.  

2. Sonnencremes mit chemischer UV-Filterung
dringen in die Haut ein. Sie enthalten absorbierende Substanzen, die die Energie der UV-Strahlung in Infrarotlicht umwandelt und wieder abgibt. Einige dieser chemischen UV-Filter stehen in dringendem Verdacht, endokrine Disruptoren zu sein. Folgende Stoffe und Stoffgruppen sind dabei aktuell im Fokus der Europäischen Kommission:

Diese UV-Filter gelangen vom Körper in die Umwelt durch direkten Kontakt mit Gewässern oder indirekt durch über Kläranlagen ins Meer. Sie akkumulieren in Gewässern, sind nicht biologisch abbaubar und werden zunehmend in der Nahrungskette angereichert. Sie sind nachweislich toxisch für aquatische Organismen wie z. B. Korallen.

Da sie für weltweit für die Korallenbleiche verantwortlich gemacht werden, sind Sonnencremes mit oben genannten UV-Filtern seit 2020 auf Palau und gemäß dem Hawaii Riffgesetz (SB 2571) seit 01. Januar 2021 auf Bonaire, in Key West Florida, den Amerikanische Jungferninseln, Hawaii, Thailand und der Halbinsel Yukatan / Mexiko verboten.

Die EU-Kommission hat insgesamt eine separate Liste von 28 Substanzen erstellt, für die ein Verdacht auf eine endokrine Wirkung im Menschen besteht. In Europa erfolgt derzeit die Bewertung der Umweltgefährlichkeit von UV-Filtern in Kosmetika und weiteren Produkten unter der europäischen REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006).

Das Haereticus Environmental Laboratory (USA) hat das Zertifikat Protect Land + Sea Certification entwickelt, welches unbedenkliche Sonnencremes zertifiziert. Die Sonnencremes dürfen hier u. a. zusätzlich kein Mikroplastik, keine Nanopartikel sowie kein Triclosan enthalten.

Nach heutigem Kenntnisstand beinhalten zahlreiche auf dem Markt erhältliche Sonnencremes und -sprays weiterhin Oxybenzon, Octocrylene, Octinoxat und Parabene.

Als weiterführender Link der Artikel von Prof. Peter und Prof. Joachim Barth aus Altmeyers Enzyklopädie: Vierzehntausend Tonnen oder wer liebt das Meer?

Laden Sie unserer Infoblatt zu Sonnencremes für Ihre Patient*innen von Dr. med. Christina Hecker herunter. Die Infoblätter finden Sie hier.

© Dr. med. Dipl. Biol. Susanne Saha 03/2021

Jetzt Mitglied werden!

Werden Sie kostenfrei Mitglied und unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrem Namen!

GDPR Cookie Consent with Real Cookie Banner